Bundesrat
Drucksache
10.03.17
761/16
(Beschluss)
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der
Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für
die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16
Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1.
Der Bundesrat begrüßt angesichts der steigenden EU-Mobilität der Unions-
bürgerinnen und -bürger, dass die Kommission nunmehr einen Vorschlag zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr.
987/2009 vorgelegt hat, mit dem die Regelungen zur Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherheit weiterentwickelt werden sollen.
Aus Sicht der deutschen Länder ist es wichtig, dass eine klarstellende Än-
derung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfolgt, um die aktuelle Recht-
sprechung des EuGH abzubilden und eine gleichmäßige Rechtsan-
wendungspraxis zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf das Ver-
hältnis des Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zu Artikel 24 der
Richtlinie 2004/38/EG. Es muss klargestellt werden, dass das Gleichbe-
handlungsgebot aus Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die in
Artikel 24 der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehenen Ausnahmen unberührt
lässt.
Der Bundesrat begrüßt daher, dass die Kommission mit der Änderung des
Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Rechtsprechung des EuGH
2.
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